Was ist ein Energieausweis?
Blog

Was ist ein Energieausweis?

Es gibt zwei verschiedene Varianten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis richtet sich auf die Vergangenheit, der Bedarfsausweis in die Zukunft. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann welcher Ausweis benötigt wird, denn es können empfindliche Strafen in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt werden. 

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis ist für 10 Jahre gültig und immer dann Pflicht, wenn eine Wohnung oder ein Haus vermietet oder verkauft werden soll. Spätestens zur Besichtigung muss der Verbrauchsausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Einen Verbrauchsausweis zu erstellen ist dadurch, dass er sich an Vergangenheitswerten orientiert, aber relativ einfach. Man verwendet zur Berechnung normalerweise die Verbräuche der letzten drei Jahre sowie einige Rahmenbedingungen der Immobilie wie die Heizanlage.

Wichtig: Wer keinen Ausweis vorlegen kann, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000€ rechnen.

Bestellen Sie hier Ihren Energieausweis!

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist in die Zukunft gerichtet und berechnet den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf spiegelt die Heizquelle und somit auch den CO2-Bedarf und Effizienz wider.

Normalerweise wird ein Bedarfsausweis benötigt wenn ein Neubau oder eine Sanierung anstehen. In solchen Fällen hilft der Bedarfsausweis eine halbwegs belastbare Kennzahl zu den Maßnahmen und deren Effizienz zu liefern. In vielen Fällen ist er außerdem Pflicht, um Fördergelder zu erhalten.

Bestellen Sie hier Ihren Bedarfsausweis!

Wann man welchen Ausweis benötigt, ist nicht ganz unkompliziert. Die wichtigsten Regelungen betreffen das Baujahr und die Größe der Immobilie.

Für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten, die ab 1977 gebaut wurden, gibt es Wahlfreiheit beim Energieausweis. Sie können also selbst wählen welchen Ausweis Sie nutzen wollen. Für Wohngebäude mit über vier Wohneinheiten gilt immer Wahlfreiheit. Bei Wohngebäuden mit maximal vier Wohneinheiten, die früher als 1977 erbaut wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme gilt, falls schon bei Baufertigstellung der energetische Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreciht wurde oder dieser durch eine spätere Sanierung erreicht wurde. Dann besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Auch müssen für denkmalgeschützte Gebäude keine Energieausweise vorhanden sein.