Beim Verkauf und bei der Neuvermietung ist der Energieausweis Pflicht – und muss spätestens zur Besichtigung vorliegen. Über unseren Partner beantragen Sie ihn online: Daten in wenigen Minuten erfassen, Zustellung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Energieausweis jetzt beantragen
Preise unseres Partners EA48 für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten, inklusive Mehrwertsteuer, Stand August 2026. Ab 6 Wohneinheiten gelten eigene Tarife. Der Preis richtet sich nach gewählter Servicestufe und Ausweisart – beides wählen Sie im Konfigurator.
Unsicher, welche Variante Sie brauchen? Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Gebäude wurde nachträglich auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht. In allen anderen Fällen dürfen Sie frei wählen.
Ausweisart im Konfigurator klären →Wer verkauft oder neu vermietet, muss den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und ihn danach an Käufer oder Mieter übergeben. Schon in der Immobilienanzeige sind Pflichtangaben aus dem Ausweis zu nennen: Energieträger, Baujahr, Energiekennwert und Effizienzklasse. Verstöße gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz als Ordnungswidrigkeit und können mit bis zu 10.000 € geahndet werden – bei Erstverstößen liegen die Bußgelder in der Praxis meist deutlich darunter. Kauf- und Mietinteressenten können einen Verstoß bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Gut zu wissen: Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand – er sagt aber nicht, welche Sanierungsmaßnahme sich für Ihr Haus zuerst lohnt. Dafür ist der individuelle Sanierungsfahrplan das richtige Instrument.

Ausweisart wählen – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, abhängig von Gebäudetyp, Wohneinheiten und Baujahr.
Daten online eingeben – Gebäudeangaben und, beim Verbrauchsausweis, die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
Ausweis erhalten – Prüfung durch einen zugelassenen Aussteller, digitale Zustellung meist innerhalb von 48 Stunden.
Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre und ist deshalb günstiger – er hängt aber vom Heizverhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz unabhängig davon und ist aussagekräftiger, wenn Sie eine Sanierung planen.
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach brauchen Sie bei Verkauf oder Neuvermietung einen neuen. Nach einer größeren Sanierung kann sich eine frühere Neuausstellung lohnen, weil sich die Effizienzklasse verbessert – und die steht in jedem Immobilieninserat.
Nein. Die Pflicht greift erst bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Wer selbst wohnen bleibt und nicht verkaufen will, braucht keinen Energieausweis.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach vollständiger Dateneingabe. Die Zustellung erfolgt digital.
Sie haben bereits einen Sanierungsfahrplan? So setzen Sie Ihren iSFP um →
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