Ratgeber · Förderung · Stand 28.07.2026

iSFP-Bonus 2026: Was sich am 21. Juli geändert hat – und wie Sie ihn trotzdem voll mitnehmen

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird nicht abgeschafft – aber die Spielregeln für den 5-%-Bonus haben sich grundlegend geändert. Wer jetzt Maßnahmen umsetzen will, sollte die neue Rechenlogik kennen: Je nach Zuschnitt der Sanierung verschenken Sie mehrere tausend Euro Förderung – oder nehmen sie mit.

Was seit dem 21.07.2026 gilt

Bisher war es einfach: Wer eine Einzelmaßnahme aus einem geförderten iSFP umsetzte, bekam 5 Prozentpunkte extra – aus 15 % Grundförderung wurden 20 % auf die gesamten förderfähigen Kosten. Nach den neuen BAFA-Bedingungen wird der Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und die 5 Prozentpunkte gibt es nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle. Für Anträge ab dem Stichtag muss zudem eine neue TPB-ID erzeugt werden. Kleine Einzelmaßnahmen – etwa nur ein Fenstertausch für 15.000 € – erhalten damit faktisch keinen iSFP-Bonus mehr.

Die Rechenbeispiele

Förderfähige Kosten
Fördersatz
Zuschuss
30.000 €
15 %
4.500 €
42.500 €
15 % + 5 % auf 12.500 €
7.000 €
60.000 €
15 % auf 60.000 € + 5 % auf 30.000 €
10.500 €

Vereinfachte Beispiele, keine Förderzusage – entscheidend sind die tatsächlich förderfähigen Kosten und die konkrete Antragssituation.

Wichtig: Die 60.000-€-Grenze hängt am Bonus

Oft übersehen: Die erhöhte Obergrenze von 60.000 € förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit ist an die Gewährung des iSFP-Bonus gekoppelt. Ohne Bonus liegt die Grenze grundsätzlich bei 30.000 €. Wer groß sanieren will, braucht den iSFP also doppelt – für den Bonus und für den höheren Kostenrahmen.

Was sich nicht ändert

Der iSFP bleibt als Planungsinstrument bestehen und wird weiter gefördert (50 % des Beratungshonorars, max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten). Ein geförderter iSFP bleibt Voraussetzung für den Bonus. Der Bonus gilt weiterhin für Effizienzmaßnahmen: Dämmung, Fenster und Außentüren, Lüftung, Heizungsoptimierung. Kein iSFP-Bonus gilt beim reinen Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) – dort läuft die Förderung über die KfW-Heizungsförderung mit bis zu 70 %.

Die Konsequenz: Maßnahmen bündeln

Die neue Logik bestraft Klein-Klein und belohnt gebündelte Sanierungspakete. Wer mehrere Maßnahmen im Sanierungsfahrplan stehen hat, sollte prüfen, ob sich Gewerke zusammenfassen lassen – etwa Fassadendämmung plus Fenstertausch in einem Antragsjahr statt über drei Jahre verteilt. Das erfordert mehr Koordination: mehrere Gewerke, mehrere Angebote, abgestimmte Ausführung und ein sauber gestellter Antrag vor Beauftragung (inkl. Fördervorbehalt im Handwerkervertrag).

Checkliste vor der Beauftragung

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