Der individuelle Sanierungsfahrplan wird nicht abgeschafft – aber die Spielregeln für den 5-%-Bonus haben sich grundlegend geändert. Wer jetzt Maßnahmen umsetzen will, sollte die neue Rechenlogik kennen: Je nach Zuschnitt der Sanierung verschenken Sie mehrere tausend Euro Förderung – oder nehmen sie mit.
Bisher war es einfach: Wer eine Einzelmaßnahme aus einem geförderten iSFP umsetzte, bekam 5 Prozentpunkte extra – aus 15 % Grundförderung wurden 20 % auf die gesamten förderfähigen Kosten. Nach den neuen BAFA-Bedingungen wird der Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und die 5 Prozentpunkte gibt es nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle. Für Anträge ab dem Stichtag muss zudem eine neue TPB-ID erzeugt werden. Kleine Einzelmaßnahmen – etwa nur ein Fenstertausch für 15.000 € – erhalten damit faktisch keinen iSFP-Bonus mehr.
Vereinfachte Beispiele, keine Förderzusage – entscheidend sind die tatsächlich förderfähigen Kosten und die konkrete Antragssituation.
Oft übersehen: Die erhöhte Obergrenze von 60.000 € förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit ist an die Gewährung des iSFP-Bonus gekoppelt. Ohne Bonus liegt die Grenze grundsätzlich bei 30.000 €. Wer groß sanieren will, braucht den iSFP also doppelt – für den Bonus und für den höheren Kostenrahmen.
Der iSFP bleibt als Planungsinstrument bestehen und wird weiter gefördert (50 % des Beratungshonorars, max. 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten). Ein geförderter iSFP bleibt Voraussetzung für den Bonus. Der Bonus gilt weiterhin für Effizienzmaßnahmen: Dämmung, Fenster und Außentüren, Lüftung, Heizungsoptimierung. Kein iSFP-Bonus gilt beim reinen Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) – dort läuft die Förderung über die KfW-Heizungsförderung mit bis zu 70 %.
Die neue Logik bestraft Klein-Klein und belohnt gebündelte Sanierungspakete. Wer mehrere Maßnahmen im Sanierungsfahrplan stehen hat, sollte prüfen, ob sich Gewerke zusammenfassen lassen – etwa Fassadendämmung plus Fenstertausch in einem Antragsjahr statt über drei Jahre verteilt. Das erfordert mehr Koordination: mehrere Gewerke, mehrere Angebote, abgestimmte Ausführung und ein sauber gestellter Antrag vor Beauftragung (inkl. Fördervorbehalt im Handwerkervertrag).
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