Ratgeber · Förderung · Stand 03.08.2026

Maßnahmen bündeln: Warum sich Ihre Sanierung ab 30.000 € doppelt lohnt

Der 5-%-iSFP-Bonus ist nicht abgeschafft – er belohnt seit dem 21. Juli 2026 nur die, die groß denken. Wer einzelne Maßnahmen nacheinander umsetzt, geht beim Bonus leer aus. Wer bündelt, bekommt ihn weiterhin und nutzt zusätzlich die verdoppelte Förderobergrenze von 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Wir rechnen vor, wann sich das Bündeln lohnt.

Handwerker sanieren ein Wohnhaus – gebündelte Maßnahmen nach iSFP

Die 30.000-€-Schwelle in 60 Sekunden

Mit den neuen BEG-Richtlinien vom 21. Juli 2026 gilt: Der 5-%-iSFP-Bonus bei Einzelmaßnahmen wird nur noch auf förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 € gewährt. Kleine Einzelmaßnahmen – neue Fenster für 15.000 €, eine Kellerdeckendämmung für 8.000 € – erhalten den Bonus nicht mehr. Unverändert bleibt: Mit gültigem iSFP verdoppelt sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Alle Details zur Regeländerung finden Sie in unserem Ratgeber „iSFP-Bonus 2026: Neue Regeln seit 21. Juli".

Rechenbeispiel: dieselben Maßnahmen – einzeln vs. gebündelt

Variante (Fenster 18.000 € + Dämmung 27.000 €)
Förderung
Zuschuss
Nacheinander in zwei Jahren
je 15 %, kein Bonus
6.750 €
Gebündelt ohne iSFP
15 % auf max. 30.000 €
4.500 €
Gebündelt mit iSFP (45.000 €)
15 % auf 45.000 € + 5 % auf 15.000 €
7.500 €

Vereinfachte Beispiele, keine Förderzusage – entscheidend sind die tatsächlich förderfähigen Kosten und die konkrete Antragssituation. Der iSFP bringt hier 3.000 € mehr Förderung.

Welche Maßnahmen lassen sich sinnvoll kombinieren?

Bewährt sind Pakete, die ohnehin im selben Bauabschnitt liegen: Fassadendämmung plus Fenstertausch (ein Gerüst, aufeinander abgestimmte Anschlüsse), Dachsanierung plus Dachdämmung oder Kellerdecke plus Haustür als Ergänzungspaket. Ihr iSFP gibt die sinnvolle Reihenfolge bereits vor – prüfen Sie, welche der empfohlenen Maßnahmen sich zusammenziehen lassen, statt sie auf mehrere Jahre zu verteilen. Der Heizungstausch läuft über ein eigenes Programm (KfW 458) und zählt nicht in die 60.000-€-Grenze – er kann zusätzlich beantragt werden.

Die 60.000-€-Grenze strategisch nutzen

Die Obergrenze gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Bei großen Sanierungen können Sie staffeln: Paket 1 (z. B. Fassade + Fenster, 55.000 €) in diesem Jahr, Paket 2 (Dach, 40.000 €) im nächsten – beide Male mit voller Förderfähigkeit und, sofern jeweils über 30.000 €, mit iSFP-Bonus. Wer ein Mehrfamilienhaus saniert, multipliziert die Grenze mit der Zahl der Wohneinheiten. Wichtig: Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans – bei älteren Fahrplänen lohnt der Blick aufs Erstellungsdatum.

Stolperfallen, die Sie Geld kosten

Drei Fehler sehen wir immer wieder: Erstens wird der Auftrag vor der Förderzusage vergeben – der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden (oder der Vertrag braucht einen Fördervorbehalt), sonst entfällt die Förderung komplett. Zweitens fehlt die Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten auf Basis der neuen technischen Projektbeschreibung – Beschreibungen von vor dem 9. Juli 2026 werden nicht mehr akzeptiert. Drittens wird zu klein geplant: Wer knapp unter 30.000 € bleibt, verschenkt Bonus und Kostenrahmen.

Vom iSFP zum gebündelten Förderantrag – Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Zählt die neue Heizung in die 30.000-€-Schwelle?

Nein. Der Heizungstausch wird über die KfW (Programm 458) gefördert und separat betrachtet. Für die Schwelle zählen die Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik beim BAFA.

Was gilt für Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden?

Für sie gelten die alten Regeln. Neue Anträge benötigen eine technische Projektbeschreibung nach den neuen Richtlinien – Beschreibungen von vor dem 9. Juli 2026 werden nicht mehr akzeptiert.

Muss ich alle Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?

Nein, der iSFP ist eine Empfehlung. Der Bonus gilt für jede einzelne umgesetzte Maßnahme – sofern das Paket die 30.000-€-Schwelle überschreitet.

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