Ihr Energieberater hat den Sanierungsfahrplan übergeben. Er sagt Ihnen, was gemacht werden soll und in welcher Reihenfolge. Was er nicht sagt: wie Sie von dort zu einem unterschriebenen Auftrag kommen, ohne die Förderung zu verlieren. Genau an dieser Stelle scheitern die meisten Sanierungen – nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge.
Bevor wir in die Details gehen, die wichtigste Regel: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Wer zuerst unterschreibt und dann beantragt, bekommt keine Förderung. Nicht weniger – gar keine. Es gibt keine Nachsicht, keine Ausnahme, keinen Widerspruchsweg.
Erlaubt ist: Angebote einholen, Preise verhandeln, Termine besprechen. Nicht erlaubt: die verbindliche Beauftragung. Wenn Sie mit einem Betrieb vor der Förderzusage arbeiten wollen, braucht der Vertrag eine aufschiebende Bedingung – er wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Das ist der übliche Weg und jeder erfahrene Fachbetrieb kennt ihn.
Zwischen Schritt 5 und 6 liegt die Wartezeit auf die Zusage. Planen Sie sie ein – sie ist der häufigste Grund, warum Sanierungen sich um eine Bausaison verschieben.
Ihr Sanierungsfahrplan listet Maßnahmen in einer empfohlenen Reihenfolge auf. Diese Reihenfolge ist bauphysikalisch begründet – Hülle vor Technik, damit die neue Heizung nicht auf den alten Wärmebedarf ausgelegt wird. Innerhalb dieser Logik haben Sie aber Spielraum, und den sollten Sie förderseitig nutzen: Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den 5-%-iSFP-Bonus nur noch auf förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 €.
Gut zusammen passen Fassadendämmung und Fenstertausch (ein Gerüst, abgestimmte Anschlüsse), Dachsanierung und Dämmung der obersten Geschossdecke sowie Kellerdecken- und Rohrleitungsdämmung. Getrennt bleibt der Heizungstausch: Er läuft über die KfW (Programm 458) mit eigener Bemessungsgrundlage und zählt nicht in die 60.000-€-Grenze für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Sie können beide Töpfe im selben Jahr nutzen. Rechenbeispiele finden Sie im Ratgeber Maßnahmen bündeln 2026, den Zuschuss durchrechnen können Sie im iSFP-Bonus-Rechner.
Sie brauchen belastbare Kostenvoranschläge – sie sind die Grundlage des Förderantrags. Zwei bis drei pro Gewerk sind der übliche Standard. Damit ein Angebot förderfähig ist, muss es einiges leisten:
Das ist der Schritt, der in der Praxis am längsten dauert: passende Betriebe finden, die überhaupt Kapazität haben, und Angebote bekommen, die vergleichbar sind.
Bevor Sie sich entscheiden, sollte Ihr Energieberater die Angebote gegenlesen. Er prüft nicht den Preis, sondern die Förderfähigkeit: Erfüllt der vorgeschlagene Aufbau die technischen Mindestanforderungen? Sind die Positionen richtig zugeordnet? Fehlt etwas, das später im Verwendungsnachweis Probleme macht? Ein Angebot, das technisch knapp unter der Anforderung liegt, ist kein günstiges Angebot – es ist ein nicht förderfähiges.
Die BzA ist das zentrale Dokument. Sie wird von einem in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragenen Experten erstellt – in der Regel Ihrem Energieberater – und bestätigt, dass die geplante Maßnahme die technischen Förderbedingungen erfüllt. Ohne BzA kein Antrag. Sie hat eine eigene Nummer, die Sie im Antragsformular angeben.
Wichtig seit Juli 2026: Die BzA muss auf Basis der neuen technischen Projektbeschreibung erstellt sein. Beschreibungen von vor dem 9. Juli 2026 werden nicht mehr akzeptiert. Und: Der iSFP-Bonus gilt nur für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden – bei älteren Fahrplänen lohnt ein Blick aufs Erstellungsdatum.
Wohin der Antrag geht, hängt von der Maßnahme ab: Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik – Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung – gehen zum BAFA. Der Heizungstausch geht zur KfW, Programm 458. Beides sind Zuschussprogramme, beide setzen den Antrag vor der Beauftragung voraus. Enthält Ihr Projekt beides, laufen zwei getrennte Anträge parallel. Danach heißt es warten – erst mit der Zusage in der Hand dürfen Sie verbindlich beauftragen.
Jetzt unterschreiben Sie. Hatten Sie einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung, wird er mit der Zusage automatisch wirksam. Während der Umsetzung sammeln Sie – nicht danach, sondern währenddessen: Rechnungen mit denselben Positionen wie im Angebot, Nachweise über die tatsächlich verbauten Materialien (Datenblätter, Lieferscheine) und Fotos vor, während und nach der Maßnahme – besonders von Aufbauten, die später nicht mehr sichtbar sind. Der letzte Punkt wird regelmäßig vergessen und ist regelmäßig der Grund für Rückfragen. Wenn die Dämmung erst verputzt ist, lässt sich ihre Dicke nicht mehr belegen.
Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Er besteht aus der Fachunternehmererklärung – der ausführende Betrieb bestätigt darin, dass er die technischen Mindestanforderungen eingehalten hat –, der Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Ihren Energieeffizienz-Experten und den Rechnungen. Erst danach wird ausgezahlt. Die Fristen stehen in Ihrem Zuwendungsbescheid – versäumte Fristen kosten den Zuschuss.
Nach Eingang der Förderzusage. Vorher dürfen Sie Angebote einholen und verhandeln, aber nicht verbindlich beauftragen. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Zusage wirksam wird, ist der übliche Weg, wenn Sie sich einen Termin sichern wollen.
Der ausführende Fachbetrieb, nicht Sie und nicht Ihr Energieberater. Er bestätigt damit die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Fordern Sie sie bei der Abnahme ein.
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) kommt vor dem Antrag und bestätigt die Planung. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) kommt nach der Umsetzung und bestätigt die Ausführung. Beide erstellt ein eingetragener Energieeffizienz-Experte.
Nein. Der Sanierungsfahrplan ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie können einzelne Maßnahmen oder Pakete umsetzen – der Bonus gilt für jede geförderte Maßnahme, sofern das Paket über 30.000 € liegt.
Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden. Die technische Projektbeschreibung für die BzA muss allerdings aktuell sein – Beschreibungen von vor dem 9. Juli 2026 werden nicht mehr akzeptiert.
Eingeschränkt. Materialkosten können förderfähig sein, die eigene Arbeitszeit nicht. Es braucht eine gesonderte Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten. Klären Sie das vor dem Antrag, nicht danach.
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Stand: 01.09.2026. Quellen: BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie vom 20.07.2026 (BMWE), BAFA, KfW.
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