Mit der Förderreform vom Sommer 2026 wurde vor allem über Kürzungen gesprochen. Eine Verbesserung ging dabei fast unter: der WPB-Bonus. Ab dem ersten Quartal 2027 bekommen Eigentümer energetisch besonders schlechter Häuser 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss für die Dämmung. Bei einem gebündelten Dämmprojekt sind das bis zu 3.000 € mehr. Der Haken: Der Bonus ist noch nicht in Kraft, er gilt nur mit Sanierungsfahrplan, und nicht jedes alte Haus fällt darunter.
Dieser Ratgeber klärt, ob Ihr Haus profitiert, was der Bonus konkret bringt und wann sich das Warten lohnt.
„WPB“ steht für Worst Performing Building, also Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten im deutschen Bestand gehören. Für die Effizienzhaus-Sanierung bei der KfW gibt es diesen Bonus schon seit 2022. Neu ist, dass er ab 2027 auch für einzelne Maßnahmen beim BAFA gilt.
Laut Förderrichtlinie zählt der Zustand des Hauses „zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung“. Wie das bei mehreren Anträgen über den Jahreswechsel 2026/27 auszulegen ist, hat das BAFA noch nicht konkretisiert. Wenn Sie Ihre Dämmung auf mehrere Anträge verteilen wollen, besprechen Sie die Reihenfolge mit Ihrem Energieberater. Der Bonus lässt sich mit dem iSFP-Bonus kombinieren.
Die genaue Definition für die BAFA-Einzelmaßnahmen veröffentlicht das BAFA erst mit dem überarbeiteten Infoblatt. Bis dahin ist die bewährte Definition der KfW der beste Anhaltspunkt. Danach gilt ein Haus als WPB, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:
Beim zweiten Weg zählt einiges nicht als energetische Sanierung: Arbeiten an der Außenwand bis Ende 1983, ein neuer Fassadenputz und ein Wärmedämmputz. Ein Haus von 1955 mit neu verputzter, aber ungedämmter Fassade kann also trotzdem als WPB gelten.
Ob Ihr Haus darunter fällt, kann Ihnen Ihr Energieberater sagen. Die Daten für den Sanierungsfahrplan hat er ohnehin erhoben. Wenn Sie noch keinen Energieausweis haben: Energieausweis beantragen.
Die Grundförderung für Dämmung liegt bei 15 %. Mit Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu, seit dem 21. Juli 2026 aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 €. Der WPB-Bonus wirkt dagegen auf die gesamten förderfähigen Kosten der Dämmung.
Unter 30.000 € gibt es keinen iSFP-Bonus. Den WPB-Bonus gibt es trotzdem:

Vereinfachte Beispiele ohne Förderzusage. Die Beispiele gehen davon aus, dass die gesamten Kosten auf Dämmung und die dazugehörigen Arbeiten entfallen. Fenster im selben Antrag bekommen keinen WPB-Bonus.
Was in Ihrem Fall herauskommt, zeigt der iSFP-Bonus-Rechner. Mit welchen Preisen Sie für die Dämmung selbst rechnen sollten, zeigt Baupreischeck.
Drei Regeln aus der Förderrichtlinie entscheiden darüber, wie viel Sie am Ende bekommen:
Für die meisten Häuser heißt das: Dämmmaßnahmen, die im Sanierungsfahrplan ohnehin nah beieinander liegen, in einem Antrag bündeln. Wie das praktisch geht, steht im Ratgeber Maßnahmen bündeln.
Den WPB-Bonus gibt es nach jetzigem Stand nicht rückwirkend. Wer im Herbst 2026 beantragt, bekommt ihn nicht. Ob sich Warten lohnt, hängt von drei Fragen ab:

Was das Warten kostet: Die Preise für Instandhaltung an Wohngebäuden lagen im Mai 2026 um 5,6 % über dem Vorjahr, Wärmedämm-Verbundsysteme um 5,0 % (Statistisches Bundesamt). Wer ein 60.000-€-Projekt vier bis sechs Monate später beauftragt, zahlt bei gleichbleibendem Trend grob 1.100 bis 1.700 € mehr. Dem stehen bis zu 3.000 € WPB-Bonus gegenüber. Bei kleineren Projekten schrumpft der Abstand.
Der Starttermin steht nicht fest. Die Richtlinie nennt „das erste Quartal 2027“, ein Datum gibt es noch nicht. Rechnen Sie damit, dass es auch März werden kann.
Die Definition für Einzelmaßnahmen fehlt noch. Die Kriterien oben gelten bisher bei der KfW. Das BAFA kann für die Einzelmaßnahmen abweichende Details festlegen.
Der Haushalt 2027 ist noch nicht beschlossen. Die Schlussabstimmung im Bundestag ist für den 27. November 2026 geplant. Vorgesehen ist, noch nicht zugesagte Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds um 30 % zu kürzen. Einen Förderstopp sehen die Pläne nicht vor. Wir aktualisieren diesen Artikel nach dem Beschluss.
Nein. Der Bonus gilt ausschließlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Fenster, Außentüren und Sonnenschutz sind ausgenommen, auch wenn sie im selben Antrag stehen.
Ja. Bei Wohngebäuden muss die Dämmmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sein. Die 30.000-€-Mindestinvestition des iSFP-Bonus gilt für den WPB-Bonus aber nicht.
Ja. Bei einem gebündelten Dämmprojekt über 30.000 € erhalten Sie beide: 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf den Anteil über 30.000 € und 5 Prozentpunkte WPB-Bonus auf die gesamten förderfähigen Kosten der Dämmung.
Nach der bisherigen KfW-Definition ja, sofern die Außenwand nicht gedämmt wurde. Ein neuer Putz und Arbeiten bis Ende 1983 gelten nicht als energetische Sanierung. Lassen Sie den Status vom Energieberater bestätigen, denn das BAFA kann für Einzelmaßnahmen noch abweichende Details festlegen.
Nach jetzigem Stand nein. Der Bonus wird ab dem ersten Quartal 2027 gewährt. Ein Antrag aus dem Jahr 2026 läuft nach den heutigen Fördersätzen.
Gemeint sind die energetisch schlechtesten rund 25 % des deutschen Gebäudebestands, also vor allem unsanierte Häuser aus der Zeit vor 1958.
Stand: 08.10.2026. Quellen: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), BAFA, KfW, Statistisches Bundesamt, Deutscher Bundestag.
Ob Sie jetzt umsetzen oder auf den WPB-Bonus warten, die Angebote brauchen Sie in jedem Fall vor dem Antrag. Prepair holt kostenfrei 2–3 Vergleichsangebote regionaler Meisterbetriebe für die Dämmmaßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan ein, förderkonform und abgestimmt mit Ihrem Energieberater.
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