Wer neue Fenster plant, liest gerade viel über 2027: neuer WPB-Bonus, sinkende Heizungsförderung, Kürzungen im Haushalt. Für die Fenstertausch-Förderung 2027 ändert sich nach der aktuellen Förderrichtlinie aber nichts. Das BAFA zahlt weiter 15 % Zuschuss, und den neuen WPB-Bonus gibt es für Fenster nicht. Mehr Geld gibt es nur auf einem Weg: wenn die Fenster zusammen mit anderen Maßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan in einem Antrag über 30.000 € liegen.
Dieser Ratgeber zeigt, was für neue Fenster gilt, wann sich der Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt und welche Werte Ihr Angebot erfüllen muss.
Gefördert wird laut Richtlinie die „Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren“. Dazu gehören auch Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenster und die Haustür.
Die Förderrichtlinie sieht für 2027 mehrere Änderungen vor. Keine davon betrifft die Fenster:
Offen ist der Bundeshaushalt 2027. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt, die Richtlinie gewährt sie nur „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 12. November 2026 sind noch Änderungen möglich, die Schlussabstimmung im Bundestag ist für den 27. November geplant. Eine Kürzung bei Fenstern ist bisher nirgends beschlossen. Wir aktualisieren diesen Artikel nach dem Beschluss.
Für Sie heißt das: Auf 2027 zu warten bringt bei Fenstern keinen höheren Zuschuss. Ein Grund zu warten kann nur sein, die Fenster mit einer Dämmung zu bündeln, die im WPB-Haus ab 2027 mehr Förderung bekommt.
Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus nur noch auf den Teil der Kosten, der in einem Antrag über 30.000 € liegt. Ein reiner Fenstertausch im Einfamilienhaus bleibt meist darunter. Dann bringt der Sanierungsfahrplan beim Zuschuss nichts. Das ändert sich, sobald Sie die Fenster mit einer weiteren Maßnahme aus Ihrem Fahrplan in einen Antrag nehmen.
Ohne Sanierungsfahrplan bleiben 10.000 € ohne Förderung, weil die Obergrenze bei 30.000 € liegt. Mit Fahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €, und auf den Anteil über 30.000 € kommt der Bonus. Der Unterschied: 2.000 €.
Der WPB-Bonus kommt hinzu, aber nur auf die 22.000 € für die Fassadendämmung: 5 % sind 1.100 €. Der Zuschuss steigt auf 7.600 €. Die Fenster im selben Antrag bekommen keinen WPB-Bonus.

Vereinfachte Beispiele ohne Förderzusage, für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit.
Ihren Fall rechnen Sie mit dem iSFP-Bonus-Rechner durch. Wie Sie Maßnahmen sinnvoll zusammenlegen, zeigt der Ratgeber Maßnahmen bündeln. Ob der Preis in Ihrem Fensterangebot angemessen ist, können Sie bei Baupreischeck prüfen.
Zwei Regeln sollten Sie dabei kennen. Die 30.000 € müssen in einem Antrag erreicht werden, laut BAFA werden mehrere Anträge aus demselben Kalenderjahr nicht addiert. Und der Sanierungsfahrplan muss schon bei der Antragstellung vorliegen.
Der Uw-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch das ganze Fenster mit Rahmen verloren geht. Je kleiner, desto besser. Beim Fenstertausch gelten zwei verschiedene Grenzen:

Ein Fenster mit Uw 1,3 ist also erlaubt, wird aber nicht gefördert. Achten Sie deshalb beim Vergleich der Angebote darauf, dass der Uw-Wert des ganzen Fensters ausgewiesen ist und höchstens 0,95 beträgt. Der Ug-Wert der Verglasung allein reicht nicht, und ein „äquivalenter“ Uw,eq-Wert wird als Nachweis nicht anerkannt.
Für die BAFA-Förderung von Fenstern muss bei der Antragstellung ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Nach dem Einbau bestätigt er, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind, und bestätigt die förderfähigen Kosten. Haben Sie einen Sanierungsfahrplan, ist Ihr Energieberater dafür meist der richtige Ansprechpartner.
Zwei Punkte gehören beim Fenstertausch immer dazu:
Jeden Schritt im Detail erklärt der Ratgeber Vom Sanierungsfahrplan zum beauftragten Handwerker.
Für Fenster gibt es eine Alternative zum BAFA: Im selbst bewohnten Haus, das älter als zehn Jahre ist, können Sie 20 % der Kosten nach § 35c Einkommensteuergesetz von der Steuer abziehen, verteilt auf drei Jahre. Bei 18.000 € für neue Fenster sind das 3.600 € statt 2.700 € Zuschuss. Voraussetzung ist eine Einkommensteuer, die in allen drei Jahren mindestens so hoch ist. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Für den Steuerbonus braucht es keinen Energieeffizienz-Experten, aber eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster. Wann sich welcher Weg lohnt und wie Sie beide pro Maßnahme kombinieren, zeigt der Ratgeber Sanierung steuerlich absetzen oder BAFA-Zuschuss. Lassen Sie sich die Entscheidung von Ihrem Steuerberater bestätigen.
Nein. Nach der aktuellen Förderrichtlinie bleibt es bei 15 % Zuschuss. Der neue WPB-Bonus ab dem ersten Quartal 2027 gilt nur für Dämmmaßnahmen, nicht für Fenster und Türen. Offen ist noch der Bundeshaushalt 2027, die Schlussabstimmung ist für den 27. November 2026 geplant.
Nur, wenn der Antrag mehr als 30.000 € förderfähige Kosten umfasst. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt dann für den Anteil über 30.000 €. Ein reiner Fenstertausch im Einfamilienhaus erreicht die Schwelle selten. Zusammen mit einer Fassaden- oder Dachdämmung im selben Antrag ist das eher möglich.
Höchstens 0,95 W/(m²K) für Fenster, Balkon- und Terrassentüren, 1,0 für Dachflächenfenster und 1,3 für Haustüren. Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Fenstertausch nur 1,3. Ein Fenster, das nur die Pflicht erfüllt, wird nicht gefördert.
Ja. Für den BAFA-Zuschuss muss bei der Antragstellung ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Nach dem Einbau bestätigt er die technischen Anforderungen und die Kosten. Für den Steuerbonus nach § 35c genügt die Bescheinigung des Fachbetriebs.
Nicht automatisch. Für die Förderung ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Es klärt, ob zusätzliche Lüftungsmaßnahmen nötig sind, damit keine Feuchte- und Schimmelschäden entstehen. Das Ergebnis kann auch sein, dass keine Anlage nötig ist.
Bei Fenstern unter 30.000 € bringt der Steuerbonus meist mehr: 20 % statt 15 %, verteilt auf drei Jahre. Er setzt voraus, dass Sie das Haus selbst bewohnen und genug Einkommensteuer zahlen. Liegen die Fenster mit anderen Maßnahmen in einem großen Antrag, kann der Zuschuss besser sein. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur einen der beiden Wege.
Stand: 01.11.2026. Quellen: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), BAFA, Technische FAQ BEG EM, Gebäudemodernisierungsgesetz § 36 und Anlage 7, § 35c EStG mit Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, Deutscher Bundestag.
Ob Sie nur die Fenster tauschen oder sie mit der Dämmung bündeln: Die Angebote brauchen Sie vor dem Antrag. Prepair holt kostenfrei 2–3 Vergleichsangebote regionaler Meisterbetriebe für die Maßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan ein, mit den Werten, die für die Förderung zählen, und abgestimmt mit Ihrem Energieberater.
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