Ratgeber · Förderung · Stand 01.11.2026

Fenstertausch-Förderung 2027: Was für neue Fenster gilt und wann der Sanierungsfahrplan mehr bringt

Wer neue Fenster plant, liest gerade viel über 2027: neuer WPB-Bonus, sinkende Heizungsförderung, Kürzungen im Haushalt. Für die Fenstertausch-Förderung 2027 ändert sich nach der aktuellen Förderrichtlinie aber nichts. Das BAFA zahlt weiter 15 % Zuschuss, und den neuen WPB-Bonus gibt es für Fenster nicht. Mehr Geld gibt es nur auf einem Weg: wenn die Fenster zusammen mit anderen Maßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan in einem Antrag über 30.000 € liegen.

Dieser Ratgeber zeigt, was für neue Fenster gilt, wann sich der Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt und welche Werte Ihr Angebot erfüllen muss.

Fenstertausch-Förderung 2026 und 2027 auf einen Blick

Thema
Was gilt
Zuschuss
15 % der förderfähigen Kosten, 2026 und 2027 gleich
iSFP-Bonus
+5 Prozentpunkte, aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 € in einem Antrag
WPB-Bonus ab 2027
nein, gilt nur für Dämmung
Mindestinvestition
300 € (brutto)
Förderfähige Kosten höchstens
im Einfamilienhaus 30.000 € pro Kalenderjahr, mit iSFP-Bonus 60.000 €
Technische Anforderung
Uw-Wert höchstens 0,95 W/(m²K), Dachflächenfenster 1,0
Energieeffizienz-Experte
Pflicht
Reihenfolge
Vertrag mit Fördervorbehalt, dann Antrag, dann Einbau

Gefördert wird laut Richtlinie die „Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren“. Dazu gehören auch Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenster und die Haustür.

Was sich 2027 ändert, und was nicht

Die Förderrichtlinie sieht für 2027 mehrere Änderungen vor. Keine davon betrifft die Fenster:

  • WPB-Bonus ab dem ersten Quartal 2027: 5 Prozentpunkte mehr für energetisch besonders schlechte Häuser, aber laut Richtlinie nur für Dämmmaßnahmen. Fenster und Türen sind ausgenommen. Details im Ratgeber WPB-Bonus 2027.
  • Heizung ab Februar 2027: Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Kostendeckel für den Heizungstausch sinken schrittweise. Das gilt nur für die Heizung.
  • Fenster: Der Fördersatz bleibt bei 15 %, eine Staffelung oder Absenkung ist nicht vorgesehen.

Offen ist der Bundeshaushalt 2027. Die Förderung wird aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt, die Richtlinie gewährt sie nur „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 12. November 2026 sind noch Änderungen möglich, die Schlussabstimmung im Bundestag ist für den 27. November geplant. Eine Kürzung bei Fenstern ist bisher nirgends beschlossen. Wir aktualisieren diesen Artikel nach dem Beschluss.

Für Sie heißt das: Auf 2027 zu warten bringt bei Fenstern keinen höheren Zuschuss. Ein Grund zu warten kann nur sein, die Fenster mit einer Dämmung zu bündeln, die im WPB-Haus ab 2027 mehr Förderung bekommt.

Wann sich der Sanierungsfahrplan beim Fenstertausch lohnt

Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus nur noch auf den Teil der Kosten, der in einem Antrag über 30.000 € liegt. Ein reiner Fenstertausch im Einfamilienhaus bleibt meist darunter. Dann bringt der Sanierungsfahrplan beim Zuschuss nichts. Das ändert sich, sobald Sie die Fenster mit einer weiteren Maßnahme aus Ihrem Fahrplan in einen Antrag nehmen.

Beispiel 1: nur neue Fenster, 18.000 € förderfähig

Baustein
ohne iSFP
mit iSFP
Grundförderung 15 % auf 18.000 €
2.700 €
2.700 €
iSFP-Bonus (Schwelle 30.000 € nicht erreicht)
–
–
Zuschuss
2.700 €
2.700 €

Beispiel 2: Fenster (18.000 €) und Fassadendämmung (22.000 €) in einem Antrag, zusammen 40.000 €

Baustein
ohne iSFP
mit iSFP
Förderfähig höchstens
30.000 €
60.000 €
Grundförderung 15 %
4.500 €
6.000 €
iSFP-Bonus 5 % auf 10.000 € (Anteil über 30.000 €)
–
500 €
Zuschuss
4.500 €
6.500 €

Ohne Sanierungsfahrplan bleiben 10.000 € ohne Förderung, weil die Obergrenze bei 30.000 € liegt. Mit Fahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €, und auf den Anteil über 30.000 € kommt der Bonus. Der Unterschied: 2.000 €.

Beispiel 3: wie Beispiel 2, das Haus gilt als Worst Performing Building, Antrag ab dem ersten Quartal 2027

Der WPB-Bonus kommt hinzu, aber nur auf die 22.000 € für die Fassadendämmung: 5 % sind 1.100 €. Der Zuschuss steigt auf 7.600 €. Die Fenster im selben Antrag bekommen keinen WPB-Bonus.

Fenstertausch-Förderung: Nur Fenster für 18.000 Euro bringen 2.700 Euro Zuschuss, mit oder ohne Sanierungsfahrplan. Fenster und Fassade für 40.000 Euro in einem Antrag bringen ohne iSFP 4.500 Euro, mit iSFP 6.500 Euro und im WPB-Haus ab 2027 7.600 Euro.
Zuschuss für Fenster allein und im gemeinsamen Antrag mit der Fassade: Mehr gibt es nur über 30.000 € und mit Sanierungsfahrplan.

Vereinfachte Beispiele ohne Förderzusage, für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit.

Ihren Fall rechnen Sie mit dem iSFP-Bonus-Rechner durch. Wie Sie Maßnahmen sinnvoll zusammenlegen, zeigt der Ratgeber Maßnahmen bündeln. Ob der Preis in Ihrem Fensterangebot angemessen ist, können Sie bei Baupreischeck prüfen.

Zwei Regeln sollten Sie dabei kennen. Die 30.000 € müssen in einem Antrag erreicht werden, laut BAFA werden mehrere Anträge aus demselben Kalenderjahr nicht addiert. Und der Sanierungsfahrplan muss schon bei der Antragstellung vorliegen.

Pflicht oder Förderung: Welcher Uw-Wert gilt?

Der Uw-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch das ganze Fenster mit Rahmen verloren geht. Je kleiner, desto besser. Beim Fenstertausch gelten zwei verschiedene Grenzen:

Uw-Werte beim Fenstertausch: Gesetzliche Pflicht nach GModG 1,3 für Fenster, 1,4 für Dachflächenfenster, 1,8 für Außentüren. Für BAFA-Zuschuss und Steuerbonus 0,95, 1,0 und 1,3.
Gesetzliche Pflicht und Förderanforderung im Vergleich: Gefördert wird nur der strengere Wert.
  • Die gesetzliche Pflicht: Wer Fenster ersetzt, muss nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) einen Uw-Wert von höchstens 1,3 einhalten, bei Dachflächenfenstern 1,4. Ausgenommen sind laut § 36 Änderungen, die „nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe“ betreffen, also etwa ein einzelnes Fenster. Was das GModG sonst noch verlangt, steht im Ratgeber Sanierungspflicht 2026.
  • Die Förderanforderung: Für den BAFA-Zuschuss und den Steuerbonus muss das neue Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 erreichen, ein Dachflächenfenster 1,0, eine Haustür 1,3.

Ein Fenster mit Uw 1,3 ist also erlaubt, wird aber nicht gefördert. Achten Sie deshalb beim Vergleich der Angebote darauf, dass der Uw-Wert des ganzen Fensters ausgewiesen ist und höchstens 0,95 beträgt. Der Ug-Wert der Verglasung allein reicht nicht, und ein „äquivalenter“ Uw,eq-Wert wird als Nachweis nicht anerkannt.

Was der Energieeffizienz-Experte beim Fenstertausch prüft

Für die BAFA-Förderung von Fenstern muss bei der Antragstellung ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Nach dem Einbau bestätigt er, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind, und bestätigt die förderfähigen Kosten. Haben Sie einen Sanierungsfahrplan, ist Ihr Energieberater dafür meist der richtige Ansprechpartner.

Zwei Punkte gehören beim Fenstertausch immer dazu:

  • Lüftungskonzept: Neue Fenster machen das Haus dichter. Laut den technischen FAQ zur Förderung ist deshalb bei geförderten Maßnahmen, die die Luftdichtheit erhöhen, ausdrücklich „z. B. Fensteraustausch“, ein Lüftungskonzept zu erstellen. Es stellt fest, ob zusätzliche Lüftungsmaßnahmen nötig sind, um Feuchte und Schimmel zu vermeiden. Eine Lüftungsanlage folgt daraus nicht automatisch.
  • Anschlüsse: Für die Anschlüsse der neuen Fenster an die Wand sind eine wärmebrückenreduzierte und eine luftdichte Ausführung festzulegen und zu dokumentieren. Kommen die Fenster vor einer späteren Dämmung der Außenwand, muss laut den technischen FAQ mindestens nachgewiesen sein, dass notwendige Maßnahmen gegen Schimmelbildung geprüft wurden. Wie das in Ihrem Haus aussieht, klären Sie mit dem Energieberater.

Der Ablauf bis zum Einbau

  1. Im Sanierungsfahrplan nachsehen, in welchem Maßnahmenpaket die Fenster stehen und was sich sinnvoll mit ihnen zusammenlegen lässt.
  2. Vergleichsangebote einholen, mit ausgewiesenem Uw-Wert.
  3. Den Vertrag mit dem Fensterbauer unter Fördervorbehalt schließen. Laut Richtlinie muss bei Antragstellung ein Vertrag „unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“ vorliegen.
  4. Den Antrag beim BAFA stellen, mit der Bestätigung des Energieeffizienz-Experten.
  5. Nach der Zusage einbauen lassen. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate ab Zugang des Bescheids.
  6. Rechnungen und Nachweis des Experten einreichen, dann wird ausgezahlt.

Jeden Schritt im Detail erklärt der Ratgeber Vom Sanierungsfahrplan zum beauftragten Handwerker.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Für Fenster gibt es eine Alternative zum BAFA: Im selbst bewohnten Haus, das älter als zehn Jahre ist, können Sie 20 % der Kosten nach § 35c Einkommensteuergesetz von der Steuer abziehen, verteilt auf drei Jahre. Bei 18.000 € für neue Fenster sind das 3.600 € statt 2.700 € Zuschuss. Voraussetzung ist eine Einkommensteuer, die in allen drei Jahren mindestens so hoch ist. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht. Für den Steuerbonus braucht es keinen Energieeffizienz-Experten, aber eine Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster. Wann sich welcher Weg lohnt und wie Sie beide pro Maßnahme kombinieren, zeigt der Ratgeber Sanierung steuerlich absetzen oder BAFA-Zuschuss. Lassen Sie sich die Entscheidung von Ihrem Steuerberater bestätigen.

Ihre Checkliste

  1. Im Sanierungsfahrplan prüfen, welche Maßnahmen mit den Fenstern in einen Antrag passen.
  2. Klären, ob der Antrag die 30.000-€-Schwelle erreicht. Erst dann bringt der iSFP-Bonus etwas.
  3. Bei geplanter Dämmung den Energieberater fragen, ob Ihr Haus als WPB gilt. Dann kann ein gemeinsamer Antrag ab 2027 mehr bringen.
  4. Angebote mit Uw-Wert höchstens 0,95 einholen und vergleichen.
  5. Lüftungskonzept und Fensteranschlüsse mit dem Energieberater besprechen.
  6. Vertrag unter Fördervorbehalt schließen, dann den Antrag stellen.

Häufige Fragen

Gibt es 2027 mehr Förderung für neue Fenster?

Nein. Nach der aktuellen Förderrichtlinie bleibt es bei 15 % Zuschuss. Der neue WPB-Bonus ab dem ersten Quartal 2027 gilt nur für Dämmmaßnahmen, nicht für Fenster und Türen. Offen ist noch der Bundeshaushalt 2027, die Schlussabstimmung ist für den 27. November 2026 geplant.

Bekomme ich für neue Fenster den iSFP-Bonus?

Nur, wenn der Antrag mehr als 30.000 € förderfähige Kosten umfasst. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt dann für den Anteil über 30.000 €. Ein reiner Fenstertausch im Einfamilienhaus erreicht die Schwelle selten. Zusammen mit einer Fassaden- oder Dachdämmung im selben Antrag ist das eher möglich.

Welchen Uw-Wert müssen neue Fenster für die Förderung haben?

Höchstens 0,95 W/(m²K) für Fenster, Balkon- und Terrassentüren, 1,0 für Dachflächenfenster und 1,3 für Haustüren. Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Fenstertausch nur 1,3. Ein Fenster, das nur die Pflicht erfüllt, wird nicht gefördert.

Muss ich für die Fensterförderung einen Energieberater einbinden?

Ja. Für den BAFA-Zuschuss muss bei der Antragstellung ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Nach dem Einbau bestätigt er die technischen Anforderungen und die Kosten. Für den Steuerbonus nach § 35c genügt die Bescheinigung des Fachbetriebs.

Brauche ich nach dem Fenstertausch eine Lüftungsanlage?

Nicht automatisch. Für die Förderung ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Es klärt, ob zusätzliche Lüftungsmaßnahmen nötig sind, damit keine Feuchte- und Schimmelschäden entstehen. Das Ergebnis kann auch sein, dass keine Anlage nötig ist.

Was ist besser für Fenster: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus?

Bei Fenstern unter 30.000 € bringt der Steuerbonus meist mehr: 20 % statt 15 %, verteilt auf drei Jahre. Er setzt voraus, dass Sie das Haus selbst bewohnen und genug Einkommensteuer zahlen. Liegen die Fenster mit anderen Maßnahmen in einem großen Antrag, kann der Zuschuss besser sein. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur einen der beiden Wege.

Stand: 01.11.2026. Quellen: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), BAFA, Technische FAQ BEG EM, Gebäudemodernisierungsgesetz § 36 und Anlage 7, § 35c EStG mit Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, Deutscher Bundestag.

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