Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den iSFP-Bonus beim BAFA nur noch auf Kosten über 30.000 €. Damit ist eine Alternative attraktiver geworden, an die viele Hausbesitzer nicht denken: Sie können Ihre Sanierung steuerlich absetzen. Der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz bringt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre. Der BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster liegt bei 15 %, mit Sanierungsfahrplan bei höchstens 17,5 %.
Trotzdem ist die Steuer nicht automatisch der bessere Weg. Dieser Ratgeber zeigt an drei Rechenbeispielen, wann sich welcher Weg lohnt, wie Sie beide kombinieren und was Sie vor der Beauftragung klären müssen.
Der wichtigste Unterschied steht nicht in der Tabelle: Der Steuerbonus mindert nur Einkommensteuer, die Sie tatsächlich zahlen. Wer wenig Steuer zahlt, etwa im Ruhestand, kann ihn oft nicht voll nutzen. Was in einem Jahr nicht verrechnet wird, verfällt und lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen.
Alle Beispiele gehen von einem selbst bewohnten Einfamilienhaus aus, die Maßnahmen stehen im geförderten Sanierungsfahrplan.
Unter 30.000 € gibt es keinen iSFP-Bonus. Der Sanierungsfahrplan bringt beim BAFA hier also nichts zusätzlich.
Welchen Uw-Wert neue Fenster für Zuschuss und Steuerbonus erreichen müssen und was sich 2027 ändert, zeigt der Ratgeber Fenstertausch-Förderung 2027.
Beim BAFA zählen pro Wohneinheit und Jahr höchstens 60.000 €. Der Zuschuss bleibt bei 10.500 €, die übrigen 30.000 € werden nicht gefördert. Der Steuerbonus rechnet mit allen 90.000 €: 6.300 € + 6.300 € + 5.400 € = 18.000 €.
Diese 30.000 € können Sie auch nicht zusätzlich von der Steuer absetzen. Wer für eine Maßnahme einen Zuschuss bekommt, verliert für diese Maßnahme den Steuerbonus komplett, auch für Kosten, die beim Zuschuss nicht berücksichtigt wurden.

Vereinfachte Beispiele ohne Förderzusage und ohne Steuerberatung. Die Beispiele setzen voraus, dass Ihre Einkommensteuer in jedem der drei Jahre mindestens so hoch ist wie der jeweilige Steuerbonus.
Was Fenster oder eine Fassadendämmung in Ihrer Region kosten, zeigt Baupreischeck. Ihren BAFA-Zuschuss können Sie mit dem iSFP-Bonus-Rechner durchrechnen.
Die Beispiele zeigen den Normalfall für Dämmung und Fenster. In fünf Situationen spricht trotzdem mehr für den Zuschuss oder gegen die Steuer:
Ein Unterschied spricht dagegen für die Steuer: Den Steuerbonus regelt das Gesetz. Die Zuschüsse stehen laut KfW unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Bundestag stimmt am 27. November 2026 über den Haushalt 2027 ab.
Sie müssen sich nicht für das ganze Haus auf einen Weg festlegen. Das Bundesfinanzministerium stellt in seinem Schreiben zu § 35c (Randnummer 70) auf die „jeweilige energetische Maßnahme an sich“ ab, zum Beispiel die Erneuerung der Heizung, die Dämmung der Wände oder die Dämmung des Dachs. Für jede dieser Maßnahmen gilt: Zuschuss oder Steuerbonus, nie beides.

Für einen Sanierungsfahrplan mit mehreren Schritten heißt das zum Beispiel:
Zwei Regeln sollten Sie dabei kennen:
Einen iSFP-Bonus gibt es beim Steuerbonus nicht. Ihr Sanierungsfahrplan bleibt trotzdem nützlich: Er legt die Reihenfolge der Maßnahmen fest und zeigt, welche sich bündeln lassen. Damit sehen Sie früh, welche Schritte über 30.000 € kommen und welche darunter bleiben.
Ein geförderter Sanierungsfahrplan schadet dem Steuerbonus nicht. Laut Randnummer 70 ist ein Zuschuss allein für die Energieberatung unschädlich. Die Kosten der geförderten Beratung selbst können Sie dann aber nicht zusätzlich absetzen. Beauftragen Sie Ihren Energieberater mit der Planung oder Begleitung der Bauarbeiten, können Sie diese Kosten zu 50 % von der Steuer abziehen, sofern Sie dafür keinen Zuschuss erhalten.
Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie einen Handwerker beauftragen:
Anders als beim BAFA müssen Sie den Steuerbonus nicht vor der Beauftragung beantragen. Wenn Sie für eine Maßnahme noch zwischen Zuschuss und Steuer schwanken, beachten Sie aber: Der BAFA-Antrag muss vor dem Vertrag gestellt werden. Wie Sie dafür einen Vertrag unter Fördervorbehalt abschließen, steht im Ratgeber Vom Sanierungsfahrplan zum beauftragten Handwerker.
Ja, für verschiedene Maßnahmen. Sie können zum Beispiel die Heizung über die KfW fördern lassen und die neuen Fenster von der Steuer absetzen. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur einen der beiden Wege, auch nicht für Kosten über der BAFA-Höchstgrenze.
Nein. Beides ist keine Voraussetzung für § 35c. Den iSFP-Bonus gibt es nur beim BAFA-Zuschuss. Der Sanierungsfahrplan hilft aber bei der Entscheidung, welche Maßnahmen Sie bündeln und welchen Weg Sie jeweils wählen.
Dann verfällt der nicht genutzte Teil. Er lässt sich weder in ein anderes Jahr übertragen noch innerhalb der drei Jahre verschieben. Bei geringer Steuerlast ist der Zuschuss deshalb oft die bessere Wahl.
Nur, wenn Sie für die Energieberatung keinen Zuschuss erhalten haben. Wurde Ihr Sanierungsfahrplan über das BAFA gefördert, entfällt der Abzug für diese Kosten. Beauftragen Sie den Energieberater später mit der Planung oder Begleitung der Bauarbeiten, können Sie diese Kosten zu 50 % absetzen, sofern Sie dafür keinen Zuschuss erhalten.
Mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen ist, und in den beiden folgenden Erklärungen. Sie brauchen die Bescheinigung des Fachbetriebs und die Rechnung. Ein Antrag vor Beginn der Arbeiten ist nicht nötig.
Für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist bisher nicht beschlossen.
Stand: 04.11.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Quellen: § 35c und § 52 Abs. 35a Einkommensteuergesetz, BMF-Schreiben zu § 35c vom 21.08.2025, Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), BAFA, KfW, Deutscher Bundestag.
Ob Zuschuss oder Steuerbonus: Sie brauchen in jedem Fall einen Fachbetrieb, und beim Steuerbonus muss dieser die Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen. Prepair holt kostenfrei 2–3 Vergleichsangebote regionaler Meisterbetriebe für die Maßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan ein, abgestimmt mit Ihrem Energieberater.
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